Die Garantie für iPhone und iPad beträgt in Spanien 3 Jahre

Durch eine neue Regelung wird die Garantiezeit für in Spanien verkaufte Produkte um ein Jahr verlängert.

iPhone 12 in Weiß

Der Ministerrat der spanischen Regierung hat gerade einer Verlängerung der Garantiezeit für im Land verkaufte Produkte um ein Jahr zugestimmt.von den bisher festgelegten zwei Jahren auf die obligatorischen drei Jahre. Darüber hinaus müssen Hersteller Ersatzteile für einen Zeitraum von 10 Jahren verfügbar halten, bisher betrug dieser Zeitraum 5 Jahre.

Dieser neue Standard ist in einem königlichen Gesetzesdekret enthalten und stellt nach Angaben des Verbraucherministeriums „einen weiteren Schritt in der Strategie der Kreislaufwirtschaft“ darbeinhaltet neue Rechte und Garantien für Verbraucher bzw. Nutzer, angesichts des Aufstiegs des Online-Handels und digitaler Dienste.

Die Garantie auf Geräte und Produkte erhöht sich auf 3 Jahre

Diese neue Regelung betrifft alle in Spanien verkauften Geräte, darunter natürlich auch alle Apple-Geräte. Minister Alberto Garzón hat ausführlich dargelegt, dass sie sich für eine „dringende“ Regelung entschieden haben, bei der dieRichtlinien (EU) 2019/770 und 2019/771zum konsolidierten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern (TRLGDCU).

🔸 Die#CMinhat heute einer Änderung der aktuellen Verbrauchervorschriften zugestimmt und ist damit ein weiterer Schritt in der Kreislaufwirtschaftsstrategie.

🛠 Hersteller müssen 10 Jahre lang über Ersatzteile verfügen.
🛒 Die Garantien betragen zwei bis drei Jahre.pic.twitter.com/NPXfYm9AVK

— Ministerium für Verbraucherangelegenheiten (@consumogob)27. April 2021

Die wichtigsten Punkte der neuen spanischen Verbrauchervorschriften sind folgende:

  • Erweiterung derGewährleistungsfrist von zwei bis drei Jahren.
  • Zunahme indrei bis fünf Jahre nach Ablauf der Verjährungsfristdie Rechte auszuüben, die der Verbraucher hat, wenn er nicht zufrieden ist.
  • EntsorgenErsatzteile für mindestens 10 Jahre.
  • Haltbarkeit eines Produkts als objektives Kriterium: Wenn eine Ware nicht die Haltbarkeit aufweist, die zwischen Unternehmen und Verbraucher im Kaufvertrag vereinbart wurde,Der Kunde kann zwischen Reparatur oder Ersatz wählen..
  • Digitale Inhalte: Erstmals Verträge, in denen dieDer Benutzer zahlt kein Geld, gibt aber personenbezogene Daten anim Austausch für die Dienstleistung.
  • Sie sind enthalten alsdigitale InhalteVideo- und Audio-Sharing-Software, Datei-Hosting, Textverarbeitung oder Spiele, die Online-Inhalte, soziale Netzwerke, E-Mail, Instant-Messaging-Dienste, elektronische Bücher und andere elektronische Veröffentlichungen anbieten.
  • Die Inhalte undDigitale Dienste müssen sofort angeboten werden: „Die Bereitstellung sollte in den meisten Situationen keine zusätzliche Zeit erfordern.“
  • LasDie in der Werbung enthaltenen kommerziellen Garantien haben Vorrangdenen der gesetzlichen Gewährleistungserklärung, wenn sie für den Verbraucher günstiger sind.

Ziel ist es, die Haltbarkeit von Produkten zu erhöhen und ein nachhaltigeres Konsumverhalten zu erreichen

Diese neue Verordnung wurde gerade verabschiedet und es wird erwartet, dass dies der Fall isttritt bald in Kraft. Alle Unternehmen, die elektronische oder digitale Waren, Geräte oder Produkte verkaufen, unterliegen dieser neuen Regelung im Allgemeinen Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern.

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